HINWEISBLÄTTER, VERLEGEANWEISUNGEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER PARKETTACHSE OG WIEN


1. HINWEISBLATT FÜR HOLZFUSSBÖDEN

Holzeigenschaften

Holz ist ein hygroskopischer Werkstoff und "arbeitet", d.h. es gleicht sich den klimatischen Bedingungen an. Achten Sie bei Holzfußböden daher auf ein gesundes Raumklima lt. NORM, d.h. Temperatur 19 – 22°C und eine rel. Raumluftfeuchte von 50 – 60%. Bei Unter- oder Überschreitung dieser Werte kann es zu Fugenbildungen, Rissen, Schüsselungen und anderen irreparablen Schäden bis hin zur völligen Zerstörung des Bodens kommen.

Auch die Einwirkung von Sonnenlicht (UV-Strahlung) hat Einfluss auf das Aussehen - so verändert das Holz durch Lichteinflüsse seine ursprüngliche Farbausstrahlung und Intensität der Farbe. Dadurch kann das Produkt zum Zeitpunkt der Warenanlieferung Unterschiede zur Mustervorlage aufweisen. Besonders bei Exotenholzarten, aber auch bei einheimischen Holzarten können naturbedingte Mineralieneinschlüsse (weiße bis gelbliche Einschlüsse) auftreten, die holztechnisch nicht vermeidbar sind und daher keinen Beanstandungsgrund darstellen.

Parkettmuster

Bei Holz handelt es sich um einen organisch gewachsenen Bau- und Werkstoff, bei dem kein Teil in der Erscheinung dem anderen gleicht. Unsere vorgelegten Muster, Fotos oder Beschreibungen können daher immer nur einen ungefähren und unverbindlichen Charakter haben. Es ist möglich, dass bestimmte einzelne optische Aspekte einer Holzart auf einer begrenzt großen Mustertafel nicht oder in nicht ausreichendem Maß gezeigt werden können. Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Struktur oder Form müssen daher toleriert werden.

Parkettverlegung

Die Verlegung unserer Holzböden hat von gewerblich dazu berechtigten Fachleuten Bodenlegern zu erfolgen.

Diese Professionisten verlegen nicht nur Holzböden, sondern informieren Sie auch normgerecht über die notwendigen Voraussetzungen zur Parkettverlegung (Estrichbeschaffenheit, Trockenheit des Estrichs, Raumluftfeuchte, Raumtemperatur, Pflegeanweisung usw). Schäden oder Nachteile, die durch eine unsachgemäße Verlegung des Holzbodens entstehen, können leider nicht anerkannt werden.

Wir verlegen übrigens auch selbst Parkett und Holzterrassen. Fragen Sie uns nach einem maßgeschneiderten Angebot.

Parkettpflege und Werterhaltung

Der Einsatz eines geeigneten Luftbefeuchters wird bei Untertrocknung (weniger als 45% rel. Raumluftfeuchte) empfohlen, damit einer Fugenbildung besonders in der Heizperiode vorgebeugt wird.

Büro/Stuhlrollen auf Typ "W" (weiche Stuhlrollen) umrüsten und regelmäßig reinigen – wir empfehlen den Einsatz von Parkettschutzmatten. Filzgleiter unter Stuhlbeinen und Möbeln anbringen und regelmäßig reinigen. Große Punktbelastungen ( z.B. Möbelrollen ) durch Unterlegen von Schutztellern vermeiden. In Eingangsbereichen Schmutzläufer zur Vermeidung von Sand - und Schmutzeintrag anbringen.

Die Wischpflege ist nur mit dem von uns empfohlenen Pflegemittelzusatz trockenfeucht ("nebelfeucht") durchzuführen – zu hoher Feuchtigkeitseintrag führt zu irreparablen Schäden - verschüttete Flüssigkeiten sofort aufwischen und trockenreiben! Keine Dampfreinigungsgeräte und Microfaser-Reinigungstücher verwenden.

Oxidativ geölte Parkettböden werden immer vorgeölt geliefert und müssen nach der Verlegung mit einem geeigneten Pflegeöl endgeölt und aufpoliert werden (am besten mit einer Einscheiben-Poliermaschine). Keine Überstände stehen lassen, diese trocknen nur sehr langsam und stark schichtbildend ("lackartig") und können nur mehr mechanisch (durch Abschleifen) entfernt werden.

Bei der Pflege geölter Böden darauf achten, dass die aufgebrachte Ölschicht nicht durch zu viele Feuchtpflege abgetragen wird, was dem Parkett die Schutzschicht nimmt und damit schmutzanfällig macht. Stattdessen oft trocken wischen, kehren oder saugen. Feuchtpflege nur mit von uns angebotenen rückfettenden Pflegemitteln (Holzbodenseife).

Bei mechanischer Beschädigung kommt es unweigerlich auch zu Kratzern, Kerben oder Dellen auf dem Holzboden. Das kann auch bei sehr harten Hölzern nicht vermieden werden und muss bei einem Echtholzboden toleriert werden. Nicht entfernte Feuchtigkeit kann Flecken erzeugen, daher Feuchtigkeit immer sofort wegwischen.

Auf Parkett mit Fußbodenheizung keinerlei Teppiche verlegen, da es hier zu Hitzestau kommen kann und das Holz irreparabel beschädigt wird (Risse, Schüsselungen usw.). In den ersten 5 - 6 Monaten nach der Parkettverlegung überhaupt keine Teppiche auslegen, da diese sich sonst durch die farbliche Veränderung des Holzes stark abzeichnen.

Parkett auf Fußbodenheizung

Aufgrund der hygroskopischen Eigenschaften von Parkett können während der Heizperiode Fugen zwischen den Parkettelementen entstehen. Diese sind bei Holzböden in Verbindung mit Fußbodenheizung unvermeidbar und müssen daher toleriert werden. Grundsätzlich dürfen nur jene Holzböden auf Heizestrichen verlegt werden, die von uns schriftlich dafür freigegeben werden.

Die Ebenheits- und Festigkeitskontrolle des Unterbodens hat bauseits durch den Parkettverleger zu erfolgen. An den Messstellen muss der Bodenleger eine Feuchtigkeitsprüfung per CM-Feuchtemessgerät vornehmen.

Der Feuchtigkeitsgehalt des Untergrunds darf bei Zementestrichen 1,8 CM-% und bei Anhydritestrich 0,3 CM-% Restfeuchtigkeit nicht übersteigen.

Zudem ist nach EN 2242 vor der Verlegung bzw. Feuchtigkeitsmessung ein vollständiges Ausheizprotokoll durch den Installateur vorzulegen und die Messstellen sind vom Auftraggeber (oder Estrichleger) zu definieren. Falls keine normgerechten definierten Messtellen vorliegen, übernehmen wir keine Haftung für die Beschädigungen von Heizungsrohren und damit verbundenen Schäden.

Der gesamte Fußbodenaufbau hat bei Verlegung in ebenerdigen und nicht unterkellerten Räumen, über Einfahrten, Feuchträumen, Durchgängen, Garagen, und dgl. auf einer dauerhaft wirkenden Feuchtigkeitsabdichtung und Dampfsperre zu erfolgen. Durch nachschiebende Feuchtigkeit aus dem Untergrund sind Schäden an Holzfußböden nicht vermeidbar.

Es werden Niedertemperatur-Fußbodenheizungen vorgeschrieben, da die Oberflächentemperatur am fertigen Parkettboden 26 - 28°C nicht überschreiten darf. Die Herstellung des Heizsystems muss den gültigen Normen entsprechen.

Nach EN 2242-7 muss der Bodenbelag mit dem Estrich vollflächig verklebt werden, eine schwimmende Verlegung ist nicht zulässig.

Pflegemittel

Das Pflegemittel ist je nach Oberflächenausführung auszuwählen. Bei Verwendung Produkten die nicht von uns schriftlich freigegeben sind bzw. bei Missachtung der Pflegerichtlinien des Herstellers erlischt der Garantie - und Reklamationsanspruch.

Folgende Produkte sind zur Reinigung und Pflege freigegeben:

Geölte Böden:

Unterhaltspflege: Parkett Pflegeöl Pro 
Reinigungsmittel: Parkett Pflegeseife Pro 

Lackierte Böden:

Unterhaltspflege: Parkett Polish Pro 
Reinigungsmittel: Parkett Cleaner Pro

2. HINWEISBLATT FÜR DIE PARKETTVERLEGUNG

Allgemeines

Diese Verlegeanleitung soll dabei helfen, unsere Parkettböden so einzubauen, dass Sie möglichst lange eine Freude damit haben. Lassen Sie die Verlegung unserer Parkettböden nur von gewerblich befugten Fachleuten durchführen, z.B. geprüften Bodenlegern. Falls Sie daher nach der Lektüre noch Fragen haben oder unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen gerne. Für unsachgemäßen Einbau oder Gebrauch kann keine Haftung übernommen werden.

Prüfung des Untergrundes

Der Untergrund muss über eine normgerechte Verlegereife verfügen. Das bedeutet, er muss trocken, tragfähig, fest, staubfrei und eben sein. Vor Verlegung den Boden reinigen und nicht haftende Materialien, Schmutz und Fett entfernen. Die Restfeuchte des Estrichs ist bis max. 24 Stunden vor der Verlegung durch eine CM Feuchtemessung zu überprüfen. Die Restfeuchte darf dabei bei Zementestrich 1,8 CM-% und bei Anhydridestrichen 0,3 CM-% nicht überschreiten. Handelt es sich um einen Heizestrich, ist vom Heizungsinstallateur vor der Verlegung ein Ausheizprotokoll vorzulegen. Die Ebenheit des Untergrundes darf bei vollflächiger Verklebung 2mm (auf einen Meter) nicht überschreiten, bei schwimmender Verlegung nicht mehr als 1mm. Bei Unebenheiten ist die Verlegereife durch von uns schriftlich freigegebene Spachtelmaßen herzustellen.

Verlegung des Parkettbodens

3-Schicht Parkett kann sowohl schwimmend als auch vollflächig verklebt werden. Bei Verlegung auf Heizestrichen ist die vollflächige Verklebung laut EN 2242 vorgeschrieben, eine schwimmende Verlegung ist dabei nicht zulässig. Alle übrigen Parkettarten werden vollflächig verklebt wie z.B. das 2-Schicht Parkett, Massivdielen, Industrieparkett, Mosaikparkett.

Bei vollflächiger Verklebung muss der Estrich zuerst angeschliffen und abgesaugt werden. Dann wird der Parkettklebstoff mit einer geeigneten Zahnspachtel auf den Estrich aufgebracht. (3-Schicht Parkette mit Nut+Feder Verbindung werden zusätzlich an den Stirnseiten H-verleimt). Immer nur so viel auftragen, wie der Parkettkleber offene Zeit zum Abbinden hat. Die Verarbeitungsrichtlinien des Klebeherstellers beachten. Zu Wänden und anderen Bauteilen ist ein Abstand von 10 – 15mm einzuhalten, sodass der Parkett bei leichten Klimaschwankungen im Raum noch arbeiten kann.

Bei schwimmender Verlegung wird zuerst eine 200my Dampfbremse auf den Estrich überlappend ausgelegt, danach eine geeignete Trittschall-Dämm-Matte Stoß-an-Stoß ausgelegt. Möglichst Materialien verwenden, die ähnlich-diffusionsfähige Eigenschaften haben wie der Parkett selbst. Verwenden Sie daher "atmungsaktive" Trittschallmatten wie z.B. Presskork oder Schafwolle anstatt von Schaumstoffmatten. Darauf kann dann der Parkett verlegt werden, ohne mit dem Untergrund verklebt zu werden.

Wird ein 3-Schicht Parkett mit Nut + Feder System schwimmend verlegt, wird ein Parkettleim in die Nut des Parkettelements (genauer: in die Unterseite der Nut-Wange) mithilfe der Leimflaschendüse eingebracht. Danach mit der Federseite des nächsten Parkettelements zusammenschlagen, was mit einem Schlagklotz geschieht. Niemals auf den Parkett selber schlagen, da sonst Teile abbrechen können. Tritt Leim an der Oberfläche aus, muss dieser sofort mit einem trockenen Tuch entfernt werden.

Bei schwimmender Verlegung von 3-Schicht Parkett mit Lock-Systemen wird der Parkett ohne Leim nur formschlüssig zusammengesteckt. Bei jedem Parkett ist von Stirnseite zu Stirnseite des Parkettelements ein Abstand von mind. 30cm einzuhalten. Zu Wänden und anderen Bauteilen ist ein Abstand von 10 – 15mm einzuhalten, sodass der Parkett bei leichten Klimaschwankungen im Raum noch "arbeiten" kann.

Geölter Parkett muss nach Verlegung noch einmal endgeölt werden. Dies geschieht mit einem geeigneten, von uns freigegebenen Pflegeöl. Das Öl wird hauchdünn aufgetragen und dann am besten mit einer 1-Scheiben Poliermaschine (weißes Pad) gründlich einpoliert, sodass kein Überstand, Lacken usw. sichtbar sind. Überschüssiges Öl unbedingt abnehmen, sonst härtet es an der Oberfläche lackähnlich aus und kann nur mehr mechanisch durch Abschleifen entfernt werden. Dies vor allem bei anspruchsvollen gehobelten oder gebürsteten Strukturen beachten! Unser hochwertiges Pflegeöl benötigt bei mittlerer Raumluftfeuchte ca. 1 Tag bis es staubtrocken und begehbar ist, die vollständige Durchtrocknung und Endhärte erreicht es nach ca. 1 – 2 Wochen. In dieser Zeit nicht nebelfeucht wischen und möglichst schonend begehen.

Pflege des Parkettbodens

Den Holzboden je nach Bedarf möglichst oft trocken wischen, kehren oder saugen - und so wenig Feuchtigkeit als möglich aufbringen. Und wenn, dann nur nebelfeucht mit Aufwischwasser, in welches rückfettende Pflegeseife hinzugegeben wurde. Geölte Böden können auch partiell mit purem Pflegeöl eingelassen werden. Dazu die Oberfläche reinigen und das Pflegeöl mit geeigneter Sprühflasche aufbringen und mit trockenem, fuselfreien Tuch einpolieren bzw. Überstände abnehmen.

Zum Werterhalt Ihres Parkettbodens

Achten Sie auf ein für den Menschen gesundes Raumklima von ca. 20°C und 50 – 60% relative Raumluftfeuchte. Bei Messwerten die deutlich über oder unter diesen Werten liegen, kann Ihr Parkettboden mit Fugenbildung, Schüsselungen, Rissen und anderen unliebsamen Eigenschaften reagieren. Am besten ist man davor geschützt, indem ein gesundes Raumklima erhalten wird. Um dieses zu unterstützen helfen besonders Pflanzen, die das Raumklima positiv beeinflussen. Im Falle von Untertrocknung (meist im Winter in der Heizsaison) kann es auch notwendig und sinnvoll sein, einen Raumluftbefeuchter aufzustellen.

Sonstiges

Beim Belegen von Stiegen/Treppen mit Parkett darauf achten dass einschlägige Normen des betreffenden Gewerks hinsichtlich z.B. der Stiegenbreite eingehalten werden. Die in seinem Land jeweils gültigen baurechtlichen Verordnungen sind vom Auftraggeber zu prüfen und sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler von bauseits mitwirkenden Fremdgewerken.
Kleinere Verschmutzungen an der Wand können im Zuge der Parkett- oder Stufenverlegung nicht immer völlig ausgeschlossen werden. Kleinere Ausbesserungen hat daher der Auftraggeber zu übernehmen.

Falls Sie Fragen zur Verlegung Ihres Parkettbodens haben die hier nicht oder nicht ausreichend erörtert wurden, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen gerne mit Rat und Tat.